Die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich seit dem Gesundheits-Reformgesetz von 1988 zu einem gesetzgeberischen Dauervorhaben entwickelt.
In der Zeit von 1992 bis 1997 wurden vier nicht unbedeutende Gesetzesvorhaben (GSG 1992, BeitrEntlG 1996, 1. GKV-NOG und 2. GKV-NOG 1997) umgesetzt, die zu einer Veränderung wesentlicher Bereiche des SGB V geführt haben. Anschließend wurde der GKV mit dem GKV-SolG von 1998 und dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 der gesetzlichen Krankenversicherung ein neues Gepräge gegeben und darüber hinaus in 2001 und 2002 weitere weitreichende gesetzliche Änderungen im Beitrags-, Leistungs-, Versicherten-, Leistungserbringungs- und Organisationsrecht vorgenommen (FBAG, ABAG, AABG, FPG).
Weitreichende Veränderungen der Organisationsstrukturen in der medizinischen Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser hat das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) mit sich gebracht, das am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat diesen Veränderungsprozess in der vertragsärztlichen Berufsausübung und eine weitere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) mit Wirkung zum 01.01.2007 vorgenommen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), welches in den wesentlichen Teilen zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist, soll das Gesundheitssystem und damit auch das System der ambulanten und stationären Leistungserbringung, neu strukturiert und wettbewerblicher ausgerichtet werden.
Ist eine Lösung in Sicht?
Der Erosionsprozess in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die von dieser Gesetzgebung betroffenen Institutionen und Einrichtungen deutlich spürbar und ein Ende bzw. das endgültige Ziel gesetzgeberischer Bemühungen ist derzeitig nicht erkennbar. Auch die neue Bundesregierung plant bereits eine weitere Gesundheitsreform.
In dieser Situation des ständigen Wandels und der fehlenden Orientierungsmöglichkeit an den althergebrachten Grundsätzen einer über 100 Jahre bestehenden sozialen Krankenversicherung bedarf es immer mehr eines unabhängigen und neutralen Informations- und Meinungsaustausches. Die „Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen“, die sich im Jahr 2000 konstituiert haben, verstehen sich als ein solches unabhängiges Forum, in dem die Auseinandersetzung und die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen für die an dieser Rechtsmaterie interessierten Personen im Vordergrund stehen.
In den letzten Jahren beschäftig(t)en sich die Tagungen jeweils mit aktuellen Themen aus den Bereichen des Krankenversicherungs- und Medizinrechts:
2000:
Integrierte Versorgung: Paradigmenwechsel in der vertragsärztlichen Versorgung?
2001:
Qualitätssicherung im Gesundheitswesen – Optimierung oder Rationierung?
2002:
Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung – Vergütung, Kooperationen, Vertragsgestaltung unter DRG-Bedingungen
2003:
Ambulante Versorgung am Scheideweg? - Niedergelassene Ärzte zwischen Krankenhäusern und Gesundheitszentren
2004:
Das ärztliche Berufsbild im Wandel - Herausforderungen durch neue Versorgungsformen
2005:
Ärzte-GmbH und MVZ – Positionierungsmöglichkeiten für Ärzte und Krankenhäuser im neuen Gesundheitsmarkt
2006:
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – Auswirkungen auf Wettbewerb und Bedarfsplanung
2007:
Die Neuordnung der medizinischen Versorgungsstrukturen durch das GKV-WSG – Ausreichende Rahmenbedingungen für den Vertragswettbewerb im Gesundheitswesen?
2008:
Ambulante Behandlung im Krankenhaus - Bedingungen sektorenübergreifender Versorgung
2009:
Staatliche Zwangsregulierung oder Leistungswettbewerb – Wohin steuert die Gesundheitsversorgung nach der Bundestagswahl?
2010:
Reform der ambulanten Versorgung - Anforderungen an ein flächendeckendes und sektorenübergreifendes medizinisches Angebot
2011:
Das Versorgungsgesetz – Neuordnung der Organisations- und Kooperationsstrukturen in der medizinischen Versorgung
2012:
Zwischen Kooperationsverpflichtung und Kooperationsverbot – Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Leistungserbringern
2013:
Schnittstellenproblematik Arzt-Krankenhaus-Patient – Brennpunkte der sektorenübergreifenden Versorgung
2014:
Arzt und Apotheker - Sektorenübergreifende Verantwortung für die Arzneimittelversorgung
2015:
Auswirkungen des GKV-VSG und des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationsstrukturen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Industrie
2016:
Qualitätssicherungssicherung durch den G-BA – Institutionelle und organisatorische Anforderungen
2017:
Veränderung der ambulanten Versorgungsstrukturen durch Bedarfsplanung und Marktkonzentration - Auswirkungen auf Vertragsärzte und Krankenhäuser
2018:
Sektorenübergreifende Versorgung als Regelversorgung – gemeinsame Planung, Organisation und Finanzierung
2019:
Vertragsarztrecht im Wandel – Das TSVG und die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen
2022:
Brennpunkt ambulanter Sektor - Wohin entwickelt sich die vertragsärztliche und sektorenübergreifende Versorgung?
2023:
Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Sektorengrenzen
Die Veranstalter der „Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen“ erhoffen sich eine positive Resonanz auf die Aktivitäten des Forums und sind für positive und/oder kritische Anmerkungen jederzeit dankbar.
Tagungsleitung:
Prof. Dr. jur. Peter Wigge Prof. Dr. jur. Stefan Huster Dr. jur. Rainer Hess